Ökologische Aspekte

Erneuerbare Energien – ökologische Aspekte

Brunnen in der Waldmühle

Zweifelsohne stellt jede bauliche Maßnahme und jede Form der Energiegewinnung einen Eingriff in die Natur dar. Warum die genehmigenden Behörden ausgerechnet der Wasserkraft eine schädlichere Wirkung als anderen erneuerbaren Energieformen nachsagt bleibt unklar. Immerhin soll bei unserem Mühlradprojekt lediglich ein Zustand wiederhergestellt werden, der bis in die 60er Jahre bestand und sogar bis zum heutigen Tag dem Stand sämtlicher Gewässer- und Landkarten entspricht.

In allen aktuellen Karten ist jener Mühlgraben dokumentiert, den wir zur Reaktivierung des Mühlrades eben nicht wiederbeleben dürfen. So wird unterstellt, dass das Umleiten einer Teilmenge des Bachbettes die Gewässerökologie nachhaltig beeinträchtigen könnte. Außer Acht gelassen wird jedoch, dass nur 500m bachabwärts ein solcher Mühlgraben noch immer besteht.

Auf unsere Anfrage bei der oberen Wasserbehörde kam nach mehrmaliger Nachfrage und letztlich nach Intervention der örtlichen Bürgermeisterin, die das Vorhaben ebenso unterstützt wie der Denkmalschutz, ein ablehnender Bescheid. Dieser bezieht sich im Wesentlichen auf drei ökologische Aspekte:

Gewässerökologie

»Gemäß $ 33 WHG muss im Beerbach eine Abflussmenge enthalten bleiben, die für die Erreichung des guten ökologischen Zustandes des Gewässers erforderlich ist, was insbesondere heißt, dass eine ausreichende Abflussmenge für die Gewährleistung der Durchgängigkeit für die Fischfauna im Beerbach verbleiben muss.«

Es wird im weiteren Text darauf hingewiesen, dass das Ableiten von 100l/s eher nicht möglich sein wird. Wir haben jedoch nicht eine nutzbare Wassermenge von 100l/s beantragt, sondern eine Beispielkalkulation basierend auf den uns seinerzeit zur Verfügung stehenden Daten angeführt.

Vielmehr gilt es zu bestimmen, welche Restwassermenge im Bachbett verbleiben muss. So könnte bei einer Restwassermenge von 20-25 l/s der Fischaufstieg durchaus gewährleistet sein und dennoch ein kostendeckender Betrieb des Wasserrades selbst bei Niedrigwasser möglich sein. Es ist zu bedenken, dass mit der Wanderung des Fischbestandes im Frühjahr und Herbst zu rechnen ist, nicht aber bei Niedrigwasser im Hochsommer.

Fischerei

»Im Falle einer Ausleitung von Wasser aus dem Beerbach sind dem Stand der Technik entsprechende kostenumfängliche Maßnahmen zum Fischschutz sowie zum Fischabstieg und -aufstieg erforderlich und von Seiten des Antragstellers sicherzustellen.«

Es gilt als erwiesen, dass von Mühlrädern bedingt durch deren niedrige Umfangsgeschwindigkeiten von 1,2 bis 1,3 m/s keine Gefahr für den Fischbestand ausgeht. Da bei einem Wasserrad (im Gegensatz zur Turbine) kein Rechen erforderlich ist, ist der Fischabstieg selbst aus dem Mühlgraben völlig unproblematisch. Der Fischaufstieg im Bereich eines Wehrs ist einfach über eine sogenannte Schlitzpasslösung realisierbar. Wir reden von einer Höhendifferenz von maximal einem Meter.

Ein solches Wehr ist auch heute noch etwa 500m bachabwärts vorhanden. Dieser Zustand wird von den Behörden geduldet, auch wenn der Fischaufstieg durch natürliche Hindernisse und mangels Fischtreppe nur schwer möglich erscheint.

Naturschutz

»Aufgrund seiner mit dem Gewässer verbundenen Bauten / Umbauten stellt dieses Vorhaben einen zulassungsbedürftigen Eingriff i.S. d. $ 14 BNatSchG dar.«

Von welchen Bauten ist hier die Rede? Es soll der Zustand wiederhergestellt werden, der nachweislich über 200 Jahre lang bestanden hat und in dieser Zeit zu keiner Beeinträchtigung der Natur geführt hat. Im Gegenteil: Es wird ein Lebensraum im Mühlgraben wiederbelebt. Hier gibt es durch niedrigere Fließgeschwindigkeit Arten, die im schneller fließenden Bachbett nicht zu erwarten sind. Zudem steigt der Sauerstoffgehalt im Beerbach unterhalb der Mühle. Berichten von Zeitzeugen zufolge war der Fischbestand im Beerbach vor der Stillegung der Waldmühle deutlich höher als dies heute der Fall ist.

Im weiteren Verlauf der Stellungnahme heißt es:

»Für die Zulassung des Eingriffs ist in einem landschaftspflegerischen Begleitplan darzulegen, durch welche Maßnahmen die vorhabenbedingten Beeinträchtigungen vermieden, ausgeglichen oder ersetzt werden können. Zudem ist auszuschließen, dass das Vorhaben artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach § 44 BNatschG berührt (z.B. Beeinträchtigung der Bachfauna im Bereich des Beerbaches). Hierfür ist ein Artenschutzfachbeitrag vorzulegen.«

Europa lässt grüßen! Es soll durch möglichst hohe Hürden jede Eigeninitiative im Keime erstickt werden.

Insgesamt erscheint es jedem neutralen Beobachter schlüssig, dass die Ökobilanz eines Mühlrades selbst ohne Berücksichtigung der nachhaltigen Energiegewinnung bereits positiv ausfällt.

Anfang des 20. Jahrhunderts gab es in Deutschland etwa 50.000 intakte Mühlen. Heute bleibt dieses Potential fast ungenutzt – vermutlich weil es eben keine Lobby für den Ausbau der Wasserkraft gibt. Auch bei der Stromgewinnung aus anderen alternativen Energieträgern gibt es durchaus ernstzunehmende Bedenken. Berücksichtigt man z.B. den massiven Energieeintrag zur Produktion eines Solarpanels, fällt die Energiebilanz der Photovoltaik auch nicht mehr uneingeschränkt positiv aus. Und ob Offshore Windparks zur Erhaltung der Artenvielfalt beitragen, ist wohl auch umstritten.

Alleine durch unser Mühlprojekt könnten ohne signifikante Eingriffe in die Natur 4-5 Haushalte mit Strom versorgt werden. Es bedarf dazu keinerlei Subventionen, da wir das Projekt ohne Fördermittel finanzieren möchten. Das Mühlrad würde in der Tradition des Mühltals als Anschauungsobjekt für Schüler und Wanderer offen stehen und den Erhalt der denkmalgeschützten Waldmühle sichern.

Wenn Sie dieses Projekt mit Ihrem guten Namen unterstützen möchten, registrieren Sie sich bitte auf der Seite »Förderer« oder schreiben Sie uns eine Mail an info@waldmuehle-beerbach.de.